Öffnungszeiten:
Rathaus:
montags, dienstags, donnerstags und freitags
von 8:30 bis 12:00 Uhr und donnerstagnachmittags
von
15:00 bis 18:00 Uhr
mittwochs geschlossen
Weitere Öffnungszeiten:

| Was brauche ich zum... | Mitzubringen | Hinweise | Sachbearbeiter |
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Anzeigentext, Bankverbindung | Für das Amtsblatt der jeweiligen darauffolgenden Woche können bis Freitag 10:30 Uhr Anzeigen aufgegeben werden.Für Geburts- oder Traueranzeigen können Vorlagen eingesehen werden. | Frau Ritter |
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Ein Passbild | Gebühren: Der erste Personalausweis ist gebührenfrei jeder nachfolgende kostet 8,00 € | Bürgerbüro |
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Ein Passbild, biometrietauglich. | Gebühren: bis 24 Jahre 37,50 € ab 24 Jahren 59,00 € | Bürgerbüro |
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Ein Passbild. | Gebühren: 8,00 € | Bürgerbüro |
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Ein Passbild, biometrietauglich. | Gebühren: 26,00 € | Bürgerbüro |
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Die Geburtsurkunde,ein Passbild biometrietauglich. | Gebühren: 13,00 € | Bürgerbüro |
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Bei Umtausch: Ein Passbild. Bei Erstantrag: Ein Passbild, Sehtest und Bescheinigung für Absolvierung des Kurses "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (oder Erste-Hilfe-Kurs) | Gebühren: Umtausch: 24,00 € Erstantrag: 43,40 € | Bürgerbüro |
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Bei Zuzug: Personalausweis und Reisepass falls vorhanden, Kinderausweis oder Geburtsurkunde für jedes anzumeldende Kind. Ummelden innerhalb von Altrip: Personalausweis | Gebühren fallen keine an. | Bürgerbüro |
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Die Änderung erfolgt normalerweise im Zuge der Anmeldung des Wohnsitzes, daher ist zusätzlich nur der Fahrzeugschein mitzubringen. | Gebühren: Bei Umzug innerhalb von Altrip und Zuzug aus dem Landkreis: 10,70 € | Bürgerbüro |
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Personalausweis. | Gebühren: 10,00 € | Bürgerbüro |
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Persönliche Vorsprache | Gebühren: 13,00 € | Bürgerbüro |
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Persönliche Vorsprache | Gebühren: 13,00 € | Bürgerbüro |
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Für die Anmeldung sind
keine Unterlagen erforderlich Anmeldeformular |
Für Hunde, die mehr als 3 Monate alt sind und in
der Gemarkung Altrip gehalten werden, wird Hundesteuer erhoben. Der Hund ist innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen anzumelden. Gebühren: 1. Hund 45,00 € /Jahr. 2. Hund im selben Haushalt 90,00 € /Jahr. Jeder weitere Hund 135,00 € /Jahr. |
Frau Lehmann |
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Bei Verkauf des Hundes: der Kaufvertrag. Im Falle des Todes: eine Bescheinigung des Tierarztes oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt. Bei Abgabe ins Tierheim:der entsprechende Vertrag. Die Hundesteuermarke muss zurückgegeben werden. Abmeldeformular |
Frau Lehmann | |
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Bei Verlust Ersatzmarke gegen Gebühren von 2,50 €. | Frau Lehmann |